Ferienwohnungen sind zweifellos eine Investition, die enorme wirtschaftliche  Vorteile mit sich bringt, insbesondere in Tourismusgebieten wie der andalusischen Küste.

Für die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken in Andalusien ist es unerlässlich, eine entsprechende Lizenz zu erwerben. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Lizenz sind folgende:

  • Der Wohnungseigentümer muss im Besitz einer ordnungsgemäß von der zuständigen Stadtverwaltung ausgestellten Bewohnbarkeitsbescheinigung sein und jederzeit die technischen und qualitativen Bedingungen, die für das Vermietobjekt erforderlich sind, erfüllen.
  • Alle Räume müssen über eine direkte Belüftung ins Freie oder auf (Innen-)Höfe und eine Art Fensterverdunkelungssystem verfügen.

 Diese Anforderung fällt weg, wenn die Wohnung oder das Gebäude, in das sie integriert ist, als Kulturgut eingestuft ist und aus diesem Grund jegliche Arten von Bauarbeiten, baulichen Änderungen oder Eingriffen verboten sind, die zur Erfüllung dieser Anforderung erforderlich wären.

  • Das Objekt muss ausreichend möbliert sein und ausserdem mit den notwendigen Haushaltsgeräten und –utensilien für den sofortigen Einsatz und entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze ausgestattet sein.
  • Erste-Hilfe-Kasten.
  • Touristeninformationen zu Freizeitaktivitäten, Restaurants und Cafés, Geschäften und Supermärkten, Parkplätzen in der Nähe des Standortes, medizinischen Diensten in der Umgebung, städtischen Verkehrsmitteln, ein Stadtplan sowie Veranstaltungskalender
  • Beschwerdebögen an einem gut sichtbaren Ort im Vermietobjekt
  • Reinigung bei An- und Abreise der Mieter
  • Bettzeug, Wäsche und Haushaltsgegenstände im allgemeinen je nach Nutzung des Vermietobjektes
  • Die Telefonnummer eines Ansprechpartners, der alle Fragen und Vorfälle im Zusammenhang mit der Unterbringung umgehend entgegen nimmt und löst
  • Zurverfügungstellung von Informationen und Bedienungsanleitungen für Haushaltsgeräte oder andere Geräte zur ordnungsgemäßen Nutzung derselben
  • Informationen über die Hausordnung bezüglich der Nutzung der Einrichtungen, Nebengebäude und Wohnungsausstattung, die Erlaubnis zur Tierhaltung Im Vermietobjekt, Raucherbeschränkungen und geschlossene Benutzerbereiche

Die Eigentümer oder Verwalter einer Ferienimmobilie müssen der Generaldirektion der Polizei Informationen über den Aufenthalt der Feriengäste  übermitteln. Jeder Gast über sechzehn Jahren muss ein Anmeldeformular unterschreiben.

MIETVERTRAG: Jedem Gast muss bei Ankunft ein von beiden Parteien zu unterzeichnender Vertrag mit mindestens folgendem Inhalt ausgehändigt werden:

  1. Name der Person oder Einrichtung, die die Ferienimmobilie betreibt.
  2. Der Registrierungscode der Immobilie im andalusischen Tourismusregister .
  3. Die Anzahl der sich im Ferienobjekt aufhaltenden Personen.
  4. Datum der An- und Abreise.
  5. Der Gesamtmietpreis für den Aufenthalt.
  6. Die Telefonnummer der Kontaktperson, die alle Fragen und Vorfälle im Zusammenhang mit der Unterbringung umgehend entgegen nimmt und löst.

Sollte das Ferienobjekt unter den nachfolgend genannten Umständen überlassen werden, so ist die Lizenz für touristische Zwecke nicht erforderlich:

  1. Objekte, die unentgeltlich überlassen werden.
  2. Objekte, die für mehr als zwei Monate ununterbrochen an dieselbe Person vermietet werden.
  3. Wohnungen, die nicht über touristische Versorgungswege (z.B. Plattformen) angeboten werden.
  4. Wohnungen in ländlichen Gebieten, die, wenn sie als Beherbergungsbetriebe genutzt werden, anderen Regelungen unterliegen.
  5. Wohnanlagen, die aus drei oder mehr Vermietobjekten bestehen, die demselben Eigentümer oder Betreiber gehören und sich auf demselben Grundstück oder einer Gruppe zusammenhängender Grundstücke befinden (innerhalb eines Umkreises von maximal 1 km). In diesen Fällen gelten ebenfalls andere Vorschriften für Touristikapartments.

Álvaro Morales Sousa, Partner, TempleCambria Lawyers

(+34) 695262097 amsousa@templecambria.com

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