Tätigkeitsbereiche

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Der Handels- und Unternehmensbereich ist ein komplexes Gebiet, in dem ein tiefes Wissen und umfangreiche Erfahrung von grundlegender Bedeutung sind.

Unsere Abteilung für Handelsrecht ist zuständig für die Vertretung und Beratung unserer Mandanten in allen kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Belangen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen (Fusionen und Übernahmen, einschließlich Due Diligence, Restrukturierungen und internationalen Umstrukturierungen), Private Equity, Börse, grenzüberschreitende Transaktionen und Gründung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Spanien und im Ausland.

Wir beraten unsere Mandanten (von Aktiengesellschaften bis hin zu kleinen Familienunternehmen) in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (Gründung, Auflösung und Löschung von Gesellschaften, Abfassung von Statuten, außergesetzliche Vereinbarungen, Vorbereitung von Hauptversammlungen, Arten des Verwaltungsorgans und Änderungen von Amtsinhabern, etc.).

Unsere Kanzlei konzentriert sich auf einen strategischen und vorbeugenden Ansatz in Bezug auf die Beratung unserer Kunden, damit das Risiko beseitigt und mögliche Probleme vermieden werden.