Seit März 2021 ist Gibraltar nach spanischem Recht keine Steueroase mehr. Infolgedessen wurden die Steuerumgehungsbekämpfungsregeln nicht mehr angewendet, von denen die Sondersteuer auf Immobilien von nicht-residenten Unternehmen hervorzuheben ist (für weitere Informationen zu dieser Steuer klicken Sie bitte hier).

Dennoch sieht das mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Abkommen eine Reihe von Regeln vor, nach denen in Gibraltar gegründete und verwaltete Unternehmen als in Spanien steuerlich ansässig gelten:

  • Wenn sich die Mehrheit der Vermögenswerte in direktem oder indirektem Eigentum in Spanien befindet oder aus Rechten besteht, die in Spanien ausgeübt werden können oder müssen;
  • Wenn der größte Teil des in einem Kalenderjahr erzielten Einkommens aus spanischen Quellen stammt;
  • Wenn die Mehrheit der für die effektive Verwaltung des Unternehmens verantwortlichen Personen in Spanien steuerlich ansässig ist;
  • Wenn der überwiegende Teil an Rechten am (Eigen-)Kapital, Stimmrechten oder Gewinnbeteiligungen unter direkter oder indirekter Kontrolle von natürlichen und in Spanien steuerpflichtigen Personen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder anderen Rechtsformen stehen, die als in Spanien steuerlich ansässig gelten.

Diese Regeln sind somit bei der Gründung eines Unternehmens in Gibraltar und dem anschließenden Erwerb von Immobilien in Spanien zu berücksichtigen.

 

BUYING A PROPERTY IN SPAIN THROUGH A COMPANY DOMICILIED IN GIBRALTAR

 

Álvaro Morales Sousa, Partner, TempleCambria Lawyers

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