Das Höhere Gericht in Kastilien-Leon urteilte am 28. November 2018 dass, in Übereinstimmung mit heimischen und internationalen Verordnungen, das Prinzip der Proportionalität vorrangig ist und dass es unangemessen sei, das verspätete Einreichen des Formulars 720 als grobe Verletzung einzustufen, wenn im Falle anderer Steuererklärungen (welche grosse Firmen einreichen müssen) diese als mindere Verstösse angesehen werden.

Das Gerichtsurteil besagt weiterhin, dass eine dreimonatige Verfallsfrist für das spanische Finanzamt zur Einleitung von Sanktionen besteht ab Einreichung des Formulars 720.

TempleCambria hat dieses und andere Argumente in den Berufungen für unsere Klienten  beim Wirtschafts- und Verwaltungsgericht vorgebracht und in allen Verfahren zu 100% Recht bekommen.

Nichtsdestotrotz bleibt diese Regelung in Kraft und es ist ratsam, Formular 720 rechtzeitig einzureichen und sicherzustellen, dass die angegebenen Informationen akkurat sind, bis diese Regelung überarbeitet wird oder ein verlässliches Gerichtsurteil in dieser Sache ergangen ist.

Wenn eine Person die Steuererklärung gar nicht oder verspätet einreicht, oder das Formular unvollständig, ungenau oder nicht korrekt ausfüllt, kann dies einen ernsthaften Verstoss bedeuten. Die Strafe beträgt 5.000 € für jedes nicht angegebene, unvollständige, ungenaue  oder unkorrekte Detail/Gruppe von Details. Die Mindeststrafe beträgt 10.000 €.

Die Strafe für jedes Detail/Gruppe von Details, das zu spät angeben wird oder auf anderem Weg als per Internet eingereicht wird, beträgt 100€, ohne vorherige Aufforderung der Steuerbehörde . Die Mindeststrafe beträgt 1.500 €.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 5. Februar 2017 eine Stellungnahme, in der sie erklärte, dass sie dieses Strafsystem  als unverhältnismässig ansieht und forderte Spanien auf, diese Rechtssprechung dringend zu ändern.