VERPFLICHTUNG ZUR DEKLARATION VON INVESTITIONEN IN IMMOBILIEN IN SPANIEN

Wenn eine nicht-residente Person eine Immobilie in Spanien erwirbt, muss sie neben der Verpflichtung zur Erklärung der Vermögensübertragungs- und der Stempelsteuer und / oder der Mehrwertsteuer eine informative Deklaration dieser Investition beim  Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums vorlegen, wenn der Gesamtbetrag 3.005.060,52 Euro übersteigt oder wenn die Investition, unabhängig von ihrer Höhe, aus Steueroasen stammt (Gibraltar gilt…

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