VERKAUF DES HAUPTWOHNSITZES. STEUERVORTEILE BEI WIEDERANLAGE

Personen, die einen Gewinn aus der Veräußerung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes erzielen, können von der Einkommensteuer befreit werden, wenn die verkaufende Person das 65. Lebensjahr vollendet hat oder der erzielte Betrag in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestiert wird. Dafür müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Hauptwohnsitz a)  Die Wohnung, die der Steuerpflichtige verkauft, muss als…

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