WOHNUNGSVERMIETUNGEN IN SPANIEN NACH DEM BREXIT. DIE LÖSUNG DURCH DIE GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS.

Infolge des Brexit gehört Großbritannien nicht mehr zur Europäischen Union. Eine der steuerlichen Konsequenzen in Spanien bestand darin, dass  natürliche Personen, die im Vereinigten Königreich resident sind und dort Wohnungseigentümer sind und diese vermieten, einen höheren Steuersatz (24%) auf das Bruttoeinkommen abführen müssen, ohne dass eine einzige Ausgabe abgezogen werden kann. Es kann daher sein,…

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